Seezone Altendorf
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Leserbrief Marie-Thérèse Maissen, Altendorf
Leserbrief von Romano Bigi als Antwort auf den Brief von Frau Jeannine
Hoby
March Anzeiger Freitag,13.08.04
In einer demokratischen Auseinandersetzung ist auch mit negativem Echo zu rechnen.
Herr Bigi hat als Altgemeinderat die bisherige verfehlte Politik mitgetragen.
Das beanstandete Projekt hat schon einen Vorläufer. 2002. Es war damals schwieriger dagegen zu sein. Niemand hat Einsprache erhoben. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet Kantone und Gemeinden die Seeufer freizuhalten. Dazu gehört auch allenfalls ein Ankauf von Grundstücken.
Leserbrief Ernst Maissen, Altendorf
49 Nr. 2 / 14. Januar 2005
Amtsblatt Nr. 2
14. Januar 2005
Staatskanzlei Schwyz
Telefon 041 819 11 24
E-Mail: [email protected]
www.kantonschwyz.ch
Kanton – Bezirke – Gemeinden 50
Planungs- und Baurecht 50
54 Nr. 2 / 14. Januar 2005
Gemeinde Altendorf / Zonengrenzkorrektur
Gesuchstellerin: Mufag Immobilien, Schindellegistrasse 36, 8808 Pfäffikon.
Grundeigentümer: Oskar Schellenberg, Oberwilerstrasse 24, 8330 Pfäffikon.
Gestützt auf § 29 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird der Entwurf für die Zonengrenzkorrektur, KTN 56, Seestrasse, 8852 Altendorf, während 30 Tagen auf der Bauverwaltung Altendorf öffentlich aufgelegt.
Wer durch die Zonengrenzkorrektur berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Altendorf, Postfach 155, 8852 Altendorf, Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Einsprachefrist dauert bis 14. Februar 2005.
Altendorf, 14. Januar 2005 Der Gemeinderat
Ernst Muster
Bahnhofstrasse X
8852 Altendorf
Einschreiben
Gemeinderat Altendorf
Postfach 155
8852 Altendorf
Altendorf, den ….
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Gegen die am 14.1.2005 publizierte Zonengrenzkorrektur im kantonalen Amtsblatt (Gesuchstellerin: Mufag Immobilien, Schindellegistr. 36, 808 Pfäffikon/Grundeigentümer: Oskar Schellenberg, Oberwilerstr. 24, 8330 Pfäffikon) erhebe ich Einsprache mit dem Antrage, es sei der geplanten Einzonung von 300 m2 nicht stattzugeben.
§ 29 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) befugt zwar den Gemeinderat, an unzweckmässig verlaufenden Zonengrenzen geringfügige Korrekturen verbindlich festzulegen. Mit 300 m2 Neueinzonung, nicht Zonengrenzkorrektur, wird die Öffentlichkeit durch eine überdimensionierte Nutzung in einem sensiblen Zonenbereich tangiert.
§ 29 Abs. 1 des Planungs- & Baugesetzes schreibt zwingend vor: Das Verfahren für den Erlass von Zonen- und Erschliessplänen und die zugehörigen Vorschriften findet grundsätzlich auch auf nachträgliche Änderungen statt. Da es sich mit der Neueinzonung von 300 m2 Land nicht um eine Grenzkorrektur handelt, wird der Verfahrensablauf vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.
Dem Gemeinderat wird beantragt, der Einsprache stattzugeben und das ordentliche Verfahren durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Neueinzonung für Häuserriegel mit Mauer
Einschränkung von Volksrechten in der March
Am 14. Jan. 2005 hat die Bauverwaltung Altendorf listig eine «Zonengrenzkorrektur» publiziert. Dadurch sollen die Volksrechte (ordentliches Verfahren wie es das Baugesetz in § 29 Abs. 1 vorsieht) ausgehebelt werden. Den Bewohnern von Altendorf wird dadurch das Recht aberkannt, zu einer Mammutüberbauung im Seebereich durch einen Urnengang indirekt Stellung zu nehmen.
Dem Vernehmen nach hat Oskar Schellenberg, wohnhaft in Pfäffikon im Kanton Zürich, das Seegrundstück KTN 56 in Altendorf von rund 10.000 m2 vor ca. 15 Jahren zum m2-Preis von etwa Fr. 100.- erworben. 1996 wurde das Seegrundstück teilweise eingezont mit der Auflage 850 m2 Nichtbauland im östlichen Zipfel bei der grossen Eiche (Nutzung unbekannt) abzutreten, falls gebaut werde. Der Marktpreise von Bauland am See beträgt zurzeit um die Fr. 1500.- pro m2.
Ein erstes, lanciertes Bauprojekt mit zwei Villen wurde aus Preisgründen nicht realisiert. Der Handlungsspielraum der Abzocker der Wirtschaft, die sich solche Traumpreise leisten können, ist eben kleiner geworden.
Im Juli 2004 wurde ein Mammutprojekt ausgeschrieben mit 9 Wohneinheiten. Ein Einspracheverfahren ist hängig. Es fehlen für dessen zonenkonforme Realisierung 300 m2 zusätzliche Baulandfläche und weitere Ausnahmebewilligungen.
Auf der Gemeinde liegt ein Entwurf für die Zonengrenzkorrektur auf. Auf dem Plan findet man aber keine Korrektur, sondern nur eine Neu-Einzonung von 300 m2. Den Bauherren, d.h. der Mufag Immobilien in Pfäffikon SZ, will die Gemeinde einfach ohne Volksabstimmung 300 m2 Bauland schenken, was fast einer halben Million Franken entspricht, und veröffentlicht im Amtsblatt lediglich eine Zonengrenzkorrektur.
Es ist Sache des Gemeinderates, der die politische Verantwortung trägt, die Bauverwaltung anzuhalten, den Entscheidungsspielraum der Bevölkerung nicht gesetzeswidrig einzugrenzen.
Der Dialog zwischen Bevölkerung und Bauverwaltung ist seit langem gespannt. Der Bauvorstand im Gemeinderat ist gefordert, das Vertrauen in die Bauverwaltung wieder herzustellen oder entsprechend zu handeln.
March Höfe Zeitung
Donnerstag, 03. Februar 2005
Zank um ein Grundstück am See
Altendorf: Altendörflerin wehrt sich gegen Überbauung und
Grenzkorrektur
Neben dem Bahnhof Altendorf markieren Profile ein Bauprojekt direkt am
See. Gegen die Überbauung wehrt sich vehement die Altendörflerin
Marie-Thérèse Maissen. Damit das eingegebene Projekt in der jetzigen
Form realisiert werden kann, hat die Gemeinde die Zonengrenze
korrigiert. Dagegen richtet sich jetzt ihr Protest.
stä
Ein Spickel von 300 Quadratmeter soll dieses Baugrundstück ergänzen.
Marie-Thérèse Maissen protestiert dagegen. stä
Zwischen Bahnlinie und Seeufer liegt auf Höhe des Bahnhofs Altendorf
ein Stück Land. Es ist eines der raren Grundstücke mit Seeanstoss, die
noch nicht überbaut sind und sich in der Bauzone befinden. Für das
Grundstück liegt denn auch bereits ein Bauprojekt vor. Es ist letzten
Sommer öffentlich aufgelegt worden. Einsprachen gegen das Bauvorhaben
sind hängig. Eine davon stammt von Marie-Thérèse Maissen.
Das Projekt sieht drei Gebäude vor, die insgesamt neun Wohneinheiten
umfassen. Damit diese Bauweise möglich ist, muss nun eine so genannte
Zonengrenzkorrektur vorgenommen werden. Konkret heisst das, dass zur
Verbesserung der Grundstücksform ein 300 Quadratmeter grosser Spickel
von der Landwirtschaftszone neu in die Bauzone kommt. Gegen diese
Zonengrenzkorrektur wehrt sich nun vehement die ehemalige
Sekundarlehrerin, die in der Nähe des zu überbauenden Grundstücks
wohnt. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass es dabei nicht um eine
Grenzkorrektur, sondern um eine versteckte Neueinzonung handle.
Diese Änderung erlaubt es dem Bauherrn, eine grössere Überbauung zu
realisieren, lautet ihre Argumentation. Sie wirft dem Gemeinderat vor,
er wolle auf diese Weise eine Volksabstimmung umgehen. Beim Grundstück
handle es sich um ein besonders sensibles Gebiet. Die Gemeinde
ihrerseits vertritt den Standpunkt, dass mit der Zonengrenzkorrektur
keine neue, selbständige Bauparzelle geschaffen werde und es sich um
eine geringfügige Zonenplankorrektur handle. Deshalb könne auf eine
Volksabstimmung verzichtet werden. Die Gemeinde stützt sich bei ihrem
Vorgehen auf die Praxis der Rechtsprechung im Kanton Schwyz ab. Sie
weist zudem darauf hin, dass die Zonengrenzkorrektur vorschriftsgemäss
publiziert worden ist und so die Möglichkeit gegeben wurde,
Einsprachen zu machen. (stä)
Seezone oder Mauerstrasse
In Stichworten März 2005-03-06
Am 14. Januar wurde unter der Rubrik Planung die sogenannte
„Zonenkorrektur“ am See durch die Gemeinde im Amtsblatt
ausgeschrieben. Es ist dem beauftragen Anwalt zu verdanken, dass er
nach monatelangem vergeblichem Warten fündig wurde.
In einem Leserbrief forderte Frau Maissen den neuen
Bauvorstand Gemeinderat Lazarini zum Handeln auf. Es
meldete sich der Gemeindepräsident Steinegger, der den Amtsweg nicht
einhielt.
Herr Steinegger ist sowohl bei der Gemeinde gewählt wie im Bauamt
angestellt, was in der Schweiz einzigartig ist.
Es gilt in einem modernen Rechtsstaat das Prinzip der
Gewaltentrennung.
Es folgte eine Polemik. Scheinbar ist Präsident Steinegger inzwischen
in der Angelegenheit Reiheneinfamilienhäuser (siehe Seezone 3) in den
Ausstand getreten.
Innerhalb von 30 Tagen haben eine Anzahl von Betroffenen Einsprache
gemacht.
Sie verlangen eine ordentliche Einzonung. Einige Anwälte und Juristen
wollen in dieser Grundsatz frage bis ans Bundesgericht gelangen.
Vor kurzem ist der Gemeindepräsident in die Offensive gegangen. Der
Gemeinderat will im kommenden Frühjahr in die Offensive mit einer
Aufwertung der Gemeindehab gehen.
Diese liegt nahe der Grenze zu Freienbach in der Seezone und ist seit
Jahrzehnten schon öffentlich.
Die Gemeinde nimmt in Kauf, dass im Bereich der dichtesten Besiedlung
am Seeufer eine Mauerstrasse von über 200 m Länge entstehen würde.
Verschiedene besonnene Juristen aus der übrigen Schweiz verfolgen die
Angelegenheit mit grossem Interesse.
Es ist zu hoffen, dass die Schwyzer Regierung in Altendorf das Recht
wieder herstellt. Ansonsten die traurige Staatsverluderung national
bekannt und wahrscheinlich geächtet würde.
Dazu sind auch Leute im Hintergrund bereit zu helfen .Leider gibt es
in Altendorf zu viele mutlose Mitbürger, und ihr Denken ist von Angst
geprägt.
81 Nr. 3 / 17. Januar 2003
Amtsblatt Nr. 3
17. Januar 2003
Staatskanzlei Schwyz
Telefon 041 819 11 24
E-Mail: [email protected]
www.kantonschwyz.ch
Kanton - Bezirke - Gemeinden 82
Planungs- und Baurecht
b) ausserhalb der Bauzonen
Altendorf
Bauherrschaft: Mufag Immobilien AG, Schindellegistrasse 36, 8808
Pfäffikon;
Projektverfasserin: Feusi + Partner AG, Schindellegistrasse 36, 8808
Pfäffikon;
Grundeigentümer: Oskar Schellenberg, Oberwilerstrasse 24, 8330
Pfäffikon. Bauobjekt:
Wiederaufbau Bootssteg, Seestrasse 30, Zürichobersee, Altendorf, KTN
56,
Koordinaten 704 967/228 015.
Nachtrag April 2005
Schon Anfang 2003 wurde ein Antrag ausserhalb der Bauzone gestellt.
So sollte der frühere Bootssteg wiederhergestellt werden?
Es ist nun abzuklären ob dies wegen eines Bundesgerichtsentscheides
nicht geschah oder ob andere Gründe für die Nichtausführung des
damaligen Bauvorhabens massgeblich waren.
Nachtrag
Mai-Juli 2005
In der Zwischenzeit wurde allen Einsprechern der Umzonung Seezone
(genannt Zonenkorrektur) eine Stellungsnahme des Anwalt der
Gegenpartei zugesandt.
Vom Bauamt(Herr Liechti) kam ein separater Brief, dass Einsprecher
keine Kosten haben würden, wenn sie bis zum angegebenen Stichtag ihre
Anträge zurückziehen würden.
Von etlichen Einsprechern wurde dies als Drohung empfunden (insgesamt
gegen 40 Einsprachen) und die Konsequenzen daraus gezogen.
Es bleibt nun ein harter Kern.
Es wurde von einem Baujuristen der Stadt Zürich die Angelegenheit
geprüft. Nach seinem Urteil müsste der Kanton Schwyz zum Rechten sehen
und nicht die Bürger und allenfalls Direktbetroffene.
Im Nachtrag April wurde auf das Begehren zur Wiederherstellung des
Steges hingewiesen.(2003)
Es ist die Meinung des Schattenmannes, dass das erste Projekt von
vorne herein zum Scheitern verurteilt war, da die Kosten pro Villa zu
hoch waren und alle Investoren die in Frage kamen, davon absahen.
Wir bleiben bei unserem Standpunkt, dass die Verhältnisse im Bauamt
Altendorf sich ändern müssen
Es ist nicht damit getan, dass der Gemeindepräsident in diesem Falle
wegen seiner Doppelfunktion in den Ausstand tritt.
Allerdings hört man gerüchteweise, dass bei der nächsten Wahl eine
Demission im Exekutivbereich anstehend sei.
Sofern sich die Verhältnisse in Altendorf nicht ändern ist eine
Verwaltungsbeschwerde unumgänglich.
Nachtrag
Juli 2005-Jan. 2006
In den vergangenen Monaten geschah vordergründig nichts.
Vor wenigen Tagen ist ein neues Projekt im Amtsblatt ausgeschrieben
worden, ohne die bisherigen Einsprecher zu orientieren.
Nach Ablauf der Einsprachefrist wird in dieser Rubrik eine
Stellungsnahme veröffentlicht.
Um die Leute zu verwirren sind die alten Profile nie weggenommen
worden, so dass die Neuausrichtung nur bei genauerem Hinsehen zu
bemerken ist.
Es sei aber festzustellen, dass das Bauamt mit dem zuständigen
Referenten und dem Gemeindepräsidenten die erste Runde verloren haben.
Abgeändertes Projekt von 2002
Nachtrag
Februar 2006-02-10
Am 14. Februar läuft die dreijährige Baugenehmigung für das erste
Projekt ab. Eigentlich sind zwei Jahre Frist normal. Der Gemeinderat
bewilligte ein zusätzliches Jahr.
Vor wenigen Tagen wurde mit dem Bau begonnen um die Frist einzuhalten.
Projekt 2 wurde abgeschrieben. Dies wurde nur mündlich mitgeteilt.
Gegen Projekt 3 ist ein Einspracheverfahren im Gange.
Baubegin
Es war einmal eine schöne Wiesenlandschaft, die am See eingezont
wurde.
In Altendorf gilt die Landesplanung nicht, die eine Freihaltung der
Seeufer fordert.
Dies Runde wurde durch die „Gemeindevertreter“ gewonnen.
Man könnte einwenden. Warum wurde bei der letzten Zonenänderung
nichts unternommen. Gute Frage.
Antwort: Zonenänderungen im Unfeld der Aglo Zürich haben immer einige
Gewinner.
Stimmungen am Seeufer im Februar 06
Stimmungsbild im April 06 am Obersee Säge
April 06, nach Ostern verkehrt die Zürichseeschiffe
Winteraufnahme 06 am Obersee
Uferpartie Hintergrund Säge, Liegenschaft Schertenlaib und Vordergrund
Grundstücke Feusi Pfäffikon
Seegfrörni am Obersee Winter 06
Uferpartie Winter 06 noch unbebaut
Schilf im Winter 06, innerhalb der Liegenschaft Feusi
Seezone Nachtrag Juli 2006-07-31
Immer wieder kommen Fragen aus dem Publikum zum Stand der Dinge.
Projekt 1 bleibt ein ruhender Bauplatz
Es können zwei Villen mit jeweils 10 Millionen Franken Baukosten
erstellt werden.
Projekt 2 und 3 hängen in der Luft.
Wie Einsprecher haben eine Abschreibung verlangt, die
vom Gemeinderat abgelehnt wurde.
Es wurde nun eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeinderat beim
Regierungsrat von den Einsprechern gemacht.
Vorgängig fand noch ein Geplänkel mit dem WWF und Pro Natura statt.
Detail zu diesen verworrenen Rechtstreitigkeiten folgen später, das
heisst nach einer Stellungsname der Regierung.
Wer sich noch eingehender über weitere Hintergründe zur Politik des
Altendörfler Gemeinderates interessiert, kann sich über Mail an die
Einsprecher wenden.
Mail to: [email protected]
Einschreiben an Gemeinderat Altendorf
Ernst Maissen
Saege 4
8852 Altendorf
8.11.06
Betrifft: Ausschreibung Bauvorhaben Jakob Mäder, Saege 2
Altendorf, KTN 1237 Anbau sogenannter Geräteschuppen
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
Unser Nachbar Herr Jakob Mäder orientierte uns vor einiger Zeit über
ein geplantes Bauvorhaben genannt Geräteraum. Wir sind im Besitz der
Pläne.
Wir gaben Herrn Mäder zu verstehen, dass wir keine ähnliche Pläne und
Interessen haben.
Die Liegenschaft wurde seinerzeit als Einheit erstellt. Das geplante
Bauvorhaben zerstört diese Einheit.
Massgeblich für uns ist aber die Glaubwürdigkeit. Wir
kämpfen gegen die weitere schleichende Verbetonierung der Seezone.
Wir glauben da auch im Sinne der Raumplanung zu wirken.
Dieser Kampf wird möglicherweise noch längere Zeit andauern und höhere
Instanzen zur Beurteilung überlassen und wahrscheinlich auch weitere
Kreise einschliesslich der Medien interessieren.
Daher möchten wir es dem Gemeinderat überlassen diesen Nebenschauplatz
des Geschehens selbst zu beurteilen, da sich ja Fragen zu Ausnutzung
stellen.
Ihr Ernst Maissen
Nachtrag zur Seezone vom 14. Dezember 2006
Das Verfahren zu den Seezonenprojekten ist offen.
Der Anwalt des neuen Landbesitzer Feusi glaubt, dass das Grundstück
von Frau Marliese Schertenleib bald verkauft wird und die Einsprache
damit erledigt wäre. Frau S. sagte im mündlichen Gespräch zu uns, dass
sie nicht verkauft hat.
Der Gemeinderat findet, dass wir nur über einen Baubescheid informiert
werden müssen.
Interessant ist der unten dargestellte Disput
Kantonsrat Kaspar Wattenhofer griff in einem Leserbrief die
Gemeindepräsidenten von Lachen und Altendorf an, nicht in Hinblick auf
die Seezone, sondern wegen ihrer Niederlage in der kantonalen
Volksabstimmung zur Abschaffung der Bezirke, genannt G-Reform.
So ist der untenstehende Brief entstanden
Ernst Maissen
em KS Lehrer
Saege 4
8852 Altendorf
6.12.06
Betrifft: Leserbrief vom 6.12.06
Dorfkönige
Sehr geehrter Herr Kantonsrat,
mit Interesse habe ich Ihren Leserbrief im March Anzeiger gelesen.
Mir kam der Ausspruch in Sinn
„Man schlägt den Sack und meint den Esel.“
Sie erwähnen die Macht der beiden Dorfkönige, die immerhin ihre
Schäfchen hinter sich scharen konnten und können.
Ausserdem prangern sie die Erhöhung der prozentualen Anstellung bei
Herrn Marty an. Man könnte hier beifügen, dass Lachen in einer starken
Wachstumsphase ist, und daher die Belastung der Exekutive zunimmt.
Schlimm ist, dass Sie die Doppelanstellung von Herrn Steinegger nicht
erwähnen.
Seit der französischen Revolution ist Gewaltentreffung
festgeschrieben.
Gerade in Altendorf kommt die Willkür aus dem Umstand heraus, dass A.
Steinegger sein eigener Chef ist.
Ihr Leserbrief kann man unter diesem Aspekt sogar als
täuschend wirken.
Ich kann Ihnen jetzt schon versichern, dass ich Ihren Leserbrief
wahrscheinlich ins Internet stellen werde, natürlich mit
entsprechendem Kommentar
In der nächsten Zeit werden auswärtige Medien sich mit gewissen
Zuständen im Kanton Schwyz beschäftigen. Sie werden ja sehen.
Ich bin gespannt, ob ich eine Reaktion von Ihnen erhalte.
Ernst Maissen
Nachtrag Seezone vom 28.02.07
Vor etlichen Monaten machten wir
eine Beschwerde gegen den Gemeinderat Altendorf beim Regierungsrat
SZ in der Angelegenheit Seezone.
Die Beschwerde ist abgewiesen
worden, mit Unterschrift des Schwyzer Landammanns RR Christen.
Unser Anwalt Dr. Z. bezeichnete
den Entscheid als baufreudig.
Wir warten nun auf einen Entscheid
vom Gemeinderat Altendorf in Bezug auf Projekt 2 oder 3.
Vielleicht beginnt der neue
Besitzer Feusi auch mit Projekt 1.
Erst wenn Lex Koller gefallen ist, kann jeder Scheich in der Seezone bauen. Es wird aber vermutlich eine eidgenössische Volksabstimmung darüber geben .Bis dahin werden noch einige Jahre vergehen.