Seezone Altendorf

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Leserbrief
Leserbrief Marie-Thérèse Maissen, Altendorf

 

Leserbrief
Leserbrief von Romano Bigi als Antwort auf den Brief von Frau Jeannine Hoby
March Anzeiger Freitag,13.08.04

In einer demokratischen Auseinandersetzung ist auch mit negativem Echo zu rechnen.

Herr Bigi hat als Altgemeinderat  die bisherige verfehlte Politik mitgetragen.

Das beanstandete Projekt hat schon einen Vorläufer. 2002. Es war damals schwieriger dagegen zu sein. Niemand hat Einsprache erhoben. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet Kantone und Gemeinden die Seeufer freizuhalten. Dazu gehört auch allenfalls ein Ankauf von Grundstücken.

 

Leserbrief
Leserbrief Ernst Maissen, Altendorf

 


 

Seezone

Brief


 

49 Nr. 2 / 14. Januar 2005

Amtsblatt Nr. 2
14. Januar 2005

Staatskanzlei Schwyz
Telefon 041 819 11 24
E-Mail: [email protected]
www.kantonschwyz.ch

Kanton – Bezirke – Gemeinden 50
Planungs- und Baurecht 50 

54 Nr. 2 / 14. Januar 2005

Gemeinde Altendorf / Zonengrenzkorrektur

Gesuchstellerin: Mufag Immobilien, Schindellegistrasse 36, 8808 Pfäffikon.

Grundeigentümer: Oskar Schellenberg, Oberwilerstrasse 24, 8330 Pfäffikon.

Gestützt auf § 29 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird der Entwurf für die Zonengrenzkorrektur, KTN 56, Seestrasse, 8852 Altendorf, während 30 Tagen auf der Bauverwaltung Altendorf öffentlich aufgelegt.

Wer durch die Zonengrenzkorrektur berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Altendorf, Postfach 155, 8852 Altendorf, Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Einsprachefrist dauert bis 14. Februar 2005.

Altendorf, 14. Januar 2005 Der Gemeinderat 

 


 

Ernst Muster
Bahnhofstrasse X
8852 Altendorf

Einschreiben

Gemeinderat Altendorf
Postfach 155
8852 Altendorf

 Altendorf, den ….

  

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte 

Gegen die am 14.1.2005 publizierte  Zonengrenzkorrektur im  kantonalen Amtsblatt (Gesuchstellerin: Mufag Immobilien, Schindellegistr. 36, 808 Pfäffikon/Grundeigentümer: Oskar Schellenberg, Oberwilerstr. 24, 8330 Pfäffikon)  erhebe ich  Einsprache mit dem Antrage, es sei der geplanten Einzonung  von 300 m2 nicht stattzugeben.

§ 29 Abs. 2 des Planungs- und  Baugesetzes (PBG) befugt zwar den Gemeinderat, an  unzweckmässig verlaufenden Zonengrenzen geringfügige Korrekturen verbindlich festzulegen. Mit 300 m2 Neueinzonung, nicht Zonengrenzkorrektur, wird die Öffentlichkeit durch eine überdimensionierte Nutzung in einem sensiblen Zonenbereich tangiert.

§ 29 Abs. 1 des Planungs- & Baugesetzes schreibt  zwingend vor: Das Verfahren für den Erlass von Zonen- und Erschliessplänen und die zugehörigen Vorschriften findet grundsätzlich auch auf nachträgliche Änderungen statt. Da es sich mit der Neueinzonung von 300 m2  Land nicht um eine Grenzkorrektur handelt, wird der Verfahrensablauf vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.

Dem Gemeinderat wird beantragt,  der Einsprache stattzugeben und das ordentliche Verfahren  durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

 


 

Neueinzonung
Neueinzonung für Häuserriegel mit Mauer

 


 

Einschränkung von Volksrechten in der March 

Am 14. Jan. 2005 hat die Bauverwaltung Altendorf listig eine «Zonengrenzkorrektur» publiziert. Dadurch sollen die Volksrechte (ordentliches Verfahren wie es das Baugesetz in § 29 Abs. 1 vorsieht) ausgehebelt werden. Den Bewohnern von  Altendorf wird dadurch das Recht aberkannt, zu einer Mammutüberbauung im Seebereich durch einen Urnengang indirekt Stellung zu nehmen. 

Dem Vernehmen nach hat Oskar Schellenberg, wohnhaft in Pfäffikon im Kanton Zürich, das Seegrundstück  KTN 56 in Altendorf von rund 10.000 m2 vor ca. 15 Jahren zum m2-Preis von etwa Fr. 100.- erworben. 1996 wurde das Seegrundstück teilweise eingezont mit der Auflage 850 m2 Nichtbauland im östlichen Zipfel bei der grossen Eiche (Nutzung unbekannt) abzutreten, falls gebaut werde. Der  Marktpreise von Bauland am See beträgt zurzeit um die Fr. 1500.- pro m2. 

Ein  erstes, lanciertes Bauprojekt mit zwei Villen  wurde aus Preisgründen nicht realisiert. Der Handlungsspielraum der Abzocker der Wirtschaft, die sich solche Traumpreise leisten können, ist eben kleiner geworden. 

Im Juli 2004 wurde ein Mammutprojekt ausgeschrieben mit 9 Wohneinheiten. Ein Einspracheverfahren ist hängig.  Es fehlen für dessen zonenkonforme Realisierung 300 m2 zusätzliche Baulandfläche und weitere Ausnahmebewilligungen. 

Auf der Gemeinde liegt ein Entwurf für die Zonengrenzkorrektur auf. Auf dem Plan findet man aber keine Korrektur, sondern nur eine Neu-Einzonung von 300 m2. Den Bauherren, d.h. der Mufag Immobilien in Pfäffikon SZ, will die Gemeinde einfach ohne Volksabstimmung 300 m2 Bauland schenken, was fast einer halben Million Franken entspricht, und veröffentlicht im Amtsblatt lediglich  eine Zonengrenzkorrektur. 

Es ist Sache des Gemeinderates, der die politische Verantwortung trägt, die Bauverwaltung anzuhalten, den Entscheidungsspielraum  der Bevölkerung nicht gesetzeswidrig einzugrenzen.

Der Dialog zwischen  Bevölkerung und Bauverwaltung ist seit langem gespannt. Der Bauvorstand im Gemeinderat ist gefordert, das Vertrauen in die Bauverwaltung wieder herzustellen oder entsprechend zu handeln.

 


 

March Höfe Zeitung
Donnerstag, 03. Februar 2005
Zank um ein Grundstück am See
Altendorf: Altendörflerin wehrt sich gegen Überbauung und Grenzkorrektur

Neben dem Bahnhof Altendorf markieren Profile ein Bauprojekt direkt am See. Gegen die Überbauung wehrt sich vehement die Altendörflerin Marie-Thérèse Maissen. Damit das eingegebene Projekt in der jetzigen Form realisiert werden kann, hat die Gemeinde die Zonengrenze korrigiert. Dagegen richtet sich jetzt ihr Protest.
stä

Ein Spickel von 300 Quadratmeter soll dieses Baugrundstück ergänzen. Marie-Thérèse Maissen protestiert dagegen. stä

Zwischen Bahnlinie und Seeufer liegt auf Höhe des Bahnhofs Altendorf ein Stück Land. Es ist eines der raren Grundstücke mit Seeanstoss, die noch nicht überbaut sind und sich in der Bauzone befinden. Für das Grundstück liegt denn auch bereits ein Bauprojekt vor. Es ist letzten Sommer öffentlich aufgelegt worden. Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind hängig. Eine davon stammt von Marie-Thérèse Maissen.
Das Projekt sieht drei Gebäude vor, die insgesamt neun Wohneinheiten umfassen. Damit diese Bauweise möglich ist, muss nun eine so genannte Zonengrenzkorrektur vorgenommen werden. Konkret heisst das, dass zur Verbesserung der Grundstücksform ein 300 Quadratmeter grosser Spickel von der Landwirtschaftszone neu in die Bauzone kommt. Gegen diese Zonengrenzkorrektur wehrt sich nun vehement die ehemalige Sekundarlehrerin, die in der Nähe des zu überbauenden Grundstücks wohnt. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass es dabei nicht um eine Grenzkorrektur, sondern um eine versteckte Neueinzonung handle.
Diese Änderung erlaubt es dem Bauherrn, eine grössere Überbauung zu realisieren, lautet ihre Argumentation. Sie wirft dem Gemeinderat vor, er wolle auf diese Weise eine Volksabstimmung umgehen. Beim Grundstück handle es sich um ein besonders sensibles Gebiet. Die Gemeinde ihrerseits vertritt den Standpunkt, dass mit der Zonengrenzkorrektur keine neue, selbständige Bauparzelle geschaffen werde und es sich um eine geringfügige Zonenplankorrektur handle. Deshalb könne auf eine Volksabstimmung verzichtet werden. Die Gemeinde stützt sich bei ihrem Vorgehen auf die Praxis der Rechtsprechung im Kanton Schwyz ab. Sie weist zudem darauf hin, dass die Zonengrenzkorrektur vorschriftsgemäss publiziert worden ist und so die Möglichkeit gegeben wurde, Einsprachen zu machen. (stä)

 


 

Seezone oder Mauerstrasse 

In Stichworten März 2005-03-06  

Am 14. Januar wurde unter der Rubrik Planung die sogenannte „Zonenkorrektur“ am See durch die Gemeinde im Amtsblatt ausgeschrieben. Es ist dem beauftragen Anwalt zu verdanken, dass er nach monatelangem vergeblichem Warten fündig wurde.
In einem Leserbrief forderte Frau Maissen den neuen Bauvorstand Gemeinderat Lazarini zum Handeln auf. Es meldete sich der Gemeindepräsident Steinegger, der den Amtsweg nicht einhielt.
Herr Steinegger ist sowohl bei der Gemeinde gewählt wie  im Bauamt angestellt, was in der Schweiz einzigartig ist.
Es gilt in einem modernen Rechtsstaat das Prinzip der Gewaltentrennung.
Es folgte eine Polemik. Scheinbar ist Präsident Steinegger inzwischen in der Angelegenheit Reiheneinfamilienhäuser (siehe Seezone 3) in den Ausstand getreten.
Innerhalb von 30 Tagen haben eine Anzahl von Betroffenen Einsprache gemacht.
Sie verlangen eine ordentliche Einzonung. Einige Anwälte und Juristen wollen in dieser Grundsatz frage  bis ans Bundesgericht gelangen.
Vor kurzem ist der Gemeindepräsident in die Offensive gegangen. Der Gemeinderat will im kommenden Frühjahr in die Offensive mit einer Aufwertung der Gemeindehab gehen.
Diese liegt nahe der Grenze zu Freienbach in der Seezone und ist seit Jahrzehnten schon öffentlich.
Die Gemeinde nimmt in Kauf, dass im Bereich der dichtesten Besiedlung am Seeufer eine Mauerstrasse von über 200 m Länge entstehen würde.
Verschiedene besonnene Juristen aus der übrigen Schweiz verfolgen die Angelegenheit mit grossem Interesse.
Es ist zu hoffen, dass die Schwyzer Regierung in Altendorf das Recht wieder herstellt. Ansonsten die traurige Staatsverluderung national bekannt und wahrscheinlich geächtet würde.
Dazu sind auch Leute im Hintergrund bereit zu helfen .Leider gibt es in Altendorf zu viele mutlose Mitbürger, und ihr Denken ist von Angst geprägt.

 


 

81 Nr. 3 / 17. Januar 2003
Amtsblatt Nr. 3
17. Januar 2003
Staatskanzlei Schwyz
Telefon 041 819 11 24
E-Mail: [email protected]
www.kantonschwyz.ch
Kanton - Bezirke - Gemeinden 82
Planungs- und Baurecht

b) ausserhalb der Bauzonen
Altendorf
Bauherrschaft: Mufag Immobilien AG, Schindellegistrasse 36, 8808 Pfäffikon;
Projektverfasserin: Feusi + Partner AG, Schindellegistrasse 36, 8808 Pfäffikon;
Grundeigentümer: Oskar Schellenberg, Oberwilerstrasse 24, 8330 Pfäffikon. Bauobjekt:
Wiederaufbau Bootssteg, Seestrasse 30, Zürichobersee, Altendorf, KTN 56,
Koordinaten 704 967/228 015.

Nachtrag April 2005

Schon Anfang 2003 wurde ein Antrag ausserhalb der Bauzone gestellt.
So sollte der frühere Bootssteg wiederhergestellt werden?
Es ist nun abzuklären ob dies wegen eines Bundesgerichtsentscheides nicht geschah oder ob andere Gründe für die Nichtausführung des damaligen Bauvorhabens massgeblich waren.

 


 

Nachtrag
Mai-Juli 2005

In der Zwischenzeit wurde allen Einsprechern der Umzonung Seezone (genannt Zonenkorrektur) eine Stellungsnahme des Anwalt der Gegenpartei zugesandt.
Vom Bauamt(Herr Liechti) kam ein separater Brief, dass Einsprecher keine Kosten haben würden, wenn sie bis zum angegebenen Stichtag ihre Anträge zurückziehen würden.
Von etlichen Einsprechern wurde dies als Drohung empfunden (insgesamt gegen 40 Einsprachen) und die Konsequenzen daraus gezogen.

Es bleibt nun ein harter Kern.
Es wurde von einem Baujuristen der Stadt Zürich die Angelegenheit geprüft. Nach seinem Urteil müsste der Kanton Schwyz zum Rechten sehen und nicht die Bürger und allenfalls Direktbetroffene.
Im Nachtrag April wurde auf das Begehren zur Wiederherstellung des Steges hingewiesen.(2003)
Es ist die Meinung des Schattenmannes, dass das erste Projekt von vorne herein zum Scheitern verurteilt war, da die Kosten pro Villa zu hoch waren und alle Investoren die in Frage kamen, davon absahen.

Wir bleiben bei unserem Standpunkt, dass die Verhältnisse im Bauamt Altendorf sich ändern müssen
Es ist nicht damit getan, dass der Gemeindepräsident in diesem Falle wegen seiner Doppelfunktion in den Ausstand tritt.
Allerdings hört man gerüchteweise, dass bei der nächsten Wahl eine Demission im Exekutivbereich anstehend sei.
Sofern sich die Verhältnisse in Altendorf nicht ändern ist eine Verwaltungsbeschwerde unumgänglich.

 Nachtrag
Juli 2005-Jan. 2006

In den vergangenen Monaten geschah vordergründig nichts.
Vor wenigen Tagen ist ein neues Projekt im Amtsblatt ausgeschrieben worden, ohne die bisherigen Einsprecher zu orientieren.
Nach Ablauf der Einsprachefrist wird in dieser Rubrik eine Stellungsnahme veröffentlicht.
Um die Leute zu verwirren sind die alten Profile nie weggenommen worden, so dass die Neuausrichtung nur bei genauerem Hinsehen zu bemerken ist.
Es sei aber festzustellen, dass das Bauamt mit dem zuständigen Referenten und dem Gemeindepräsidenten die erste Runde verloren haben.

Projekt Abgeändert
Abgeändertes Projekt von 2002

Nachtrag
Februar 
2006-02-10

Am 14. Februar läuft die dreijährige Baugenehmigung für das erste Projekt ab. Eigentlich sind zwei Jahre Frist normal. Der Gemeinderat bewilligte ein zusätzliches Jahr.
Vor wenigen Tagen wurde mit dem Bau begonnen um die Frist einzuhalten.
Projekt 2 wurde abgeschrieben. Dies wurde nur mündlich mitgeteilt.
Gegen Projekt 3 ist ein Einspracheverfahren im Gange.

Baubegin
Baubegin

Es war einmal eine schöne Wiesenlandschaft, die am See eingezont wurde.
In Altendorf gilt die Landesplanung nicht, die eine Freihaltung der Seeufer fordert.

Dies Runde wurde durch die „Gemeindevertreter“ gewonnen.

Man könnte einwenden. Warum wurde bei der letzten Zonenänderung nichts unternommen. Gute Frage.
Antwort: Zonenänderungen im Unfeld der Aglo Zürich haben immer einige Gewinner.

Abendstimmung am See

Abendstimmung am See
Stimmungen am Seeufer im Februar 06

Stimmung am See

Stimmung am See
Stimmungsbild im April 06 am Obersee Säge

Stimmungsbild
April 06, nach Ostern verkehrt die Zürichseeschiffe

Uferpartie Obersee
Winteraufnahme 06 am Obersee
Uferpartie Hintergrund Säge, Liegenschaft Schertenlaib und Vordergrund Grundstücke Feusi Pfäffikon

Seegförni am Obersee
Seegfrörni am Obersee Winter 06

Uferpartie Obersee
Uferpartie Winter 06 noch unbebaut

Schilf             im Winter
Schilf im Winter 06, innerhalb der Liegenschaft Feusi

 


 

Seezone Nachtrag Juli 2006-07-31

Immer wieder kommen Fragen aus dem Publikum zum Stand der Dinge.

Projekt 1 bleibt ein ruhender Bauplatz
Es können zwei Villen mit jeweils 10 Millionen Franken Baukosten erstellt werden.

Projekt 2 und 3 hängen in der Luft.

Wie Einsprecher haben eine Abschreibung verlangt, die vom Gemeinderat abgelehnt wurde.

Es wurde nun eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeinderat beim Regierungsrat von den Einsprechern gemacht.
Vorgängig fand noch ein Geplänkel mit dem WWF und Pro Natura statt.
Detail zu diesen verworrenen Rechtstreitigkeiten folgen später, das heisst nach einer Stellungsname der Regierung. 

Wer sich noch eingehender über weitere Hintergründe zur Politik des Altendörfler Gemeinderates interessiert, kann sich über Mail an die Einsprecher wenden. 

Mail to: [email protected]

 


 

Einschreiben an Gemeinderat Altendorf
 

Ernst Maissen
Saege 4
8852 Altendorf

8.11.06

Betrifft: Ausschreibung Bauvorhaben Jakob Mäder, Saege 2
Altendorf, KTN 1237 Anbau sogenannter Geräteschuppen

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

Unser Nachbar Herr Jakob Mäder orientierte uns vor einiger Zeit über ein geplantes Bauvorhaben genannt Geräteraum. Wir sind im Besitz der Pläne.
Wir gaben Herrn Mäder zu verstehen, dass wir keine ähnliche Pläne und Interessen haben.
Die Liegenschaft wurde seinerzeit als Einheit erstellt. Das geplante Bauvorhaben zerstört diese Einheit.
Massgeblich für uns ist aber die Glaubwürdigkeit. Wir kämpfen gegen die weitere schleichende Verbetonierung der Seezone.
Wir glauben da auch im Sinne der Raumplanung zu wirken.
Dieser Kampf wird möglicherweise noch längere Zeit andauern und höhere Instanzen zur Beurteilung überlassen und wahrscheinlich auch weitere Kreise einschliesslich der Medien interessieren.
Daher möchten wir es dem Gemeinderat überlassen diesen Nebenschauplatz des Geschehens selbst zu beurteilen, da sich ja Fragen zu Ausnutzung stellen.

Ihr Ernst Maissen

 


 

Nachtrag zur Seezone vom 14. Dezember 2006
 

Das Verfahren zu den Seezonenprojekten ist offen.
Der Anwalt des neuen Landbesitzer Feusi glaubt, dass das Grundstück von Frau Marliese Schertenleib bald verkauft wird und die Einsprache damit erledigt wäre. Frau S. sagte im mündlichen Gespräch zu uns, dass sie nicht verkauft hat.
Der Gemeinderat findet, dass wir nur über einen Baubescheid informiert werden müssen.

Interessant ist der unten dargestellte Disput
Kantonsrat Kaspar Wattenhofer griff in einem Leserbrief die Gemeindepräsidenten von Lachen und Altendorf an, nicht in Hinblick auf die Seezone, sondern wegen ihrer Niederlage in der kantonalen Volksabstimmung zur Abschaffung der Bezirke, genannt G-Reform.

So ist der untenstehende Brief entstanden

Ernst Maissen
em KS Lehrer
Saege 4
8852 Altendorf

6.12.06

Betrifft: Leserbrief vom 6.12.06

Dorfkönige

Sehr geehrter Herr Kantonsrat,
mit Interesse habe ich Ihren Leserbrief im March Anzeiger gelesen.
Mir kam der Ausspruch in Sinn

„Man schlägt den Sack und meint den Esel.“

Sie erwähnen die Macht der beiden Dorfkönige, die immerhin ihre Schäfchen hinter sich scharen konnten und können.
Ausserdem prangern sie die Erhöhung der prozentualen Anstellung bei Herrn Marty an. Man könnte hier beifügen, dass Lachen in einer starken Wachstumsphase ist, und daher die Belastung der Exekutive zunimmt.
Schlimm ist, dass Sie die Doppelanstellung von Herrn Steinegger nicht erwähnen.
Seit der französischen Revolution ist Gewaltentreffung festgeschrieben.
Gerade in Altendorf kommt die Willkür aus dem Umstand heraus, dass A. Steinegger sein eigener Chef ist.
Ihr Leserbrief kann man unter diesem Aspekt sogar als täuschend wirken.
Ich kann Ihnen jetzt schon versichern, dass ich Ihren Leserbrief wahrscheinlich ins Internet stellen werde, natürlich mit entsprechendem Kommentar
In der nächsten Zeit werden auswärtige Medien sich mit gewissen Zuständen im Kanton Schwyz beschäftigen. Sie werden ja sehen.

Ich bin gespannt, ob ich eine Reaktion von Ihnen erhalte.

Ernst Maissen

 


 

Nachtrag Seezone vom 28.02.07

Vor etlichen Monaten machten wir eine Beschwerde gegen den Gemeinderat Altendorf beim Regierungsrat SZ in der Angelegenheit Seezone.
Die Beschwerde ist abgewiesen worden, mit Unterschrift des Schwyzer Landammanns RR Christen.
Unser Anwalt Dr. Z. bezeichnete den Entscheid als baufreudig.
Wir warten nun auf einen Entscheid vom Gemeinderat Altendorf in Bezug auf Projekt 2 oder 3.
Vielleicht beginnt der neue Besitzer Feusi auch mit Projekt 1.

Erst wenn Lex Koller gefallen ist, kann jeder Scheich in der Seezone bauen. Es wird aber vermutlich eine eidgenössische Volksabstimmung darüber geben .Bis dahin werden noch einige Jahre vergehen.