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Teil 1
Teil 2
>>Teil
3

Leserbrief Marie-Thérèse Maissen, Altendorf

Leserbrief von Romano Bigi als
Antwort auf den Brief von Frau Jeannine Hoby
March Anzeiger Freitag,13.08.04
In einer
demokratischen Auseinandersetzung ist auch mit negativem Echo zu rechnen.
Herr Bigi hat als
Altgemeinderat die bisherige verfehlte Politik mitgetragen.
Das beanstandete
Projekt hat schon einen Vorläufer. 2002. Es war damals schwieriger dagegen zu
sein. Niemand hat Einsprache erhoben. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet
Kantone und Gemeinden die Seeufer freizuhalten. Dazu gehört
auch allenfalls
ein Ankauf
Von Grundstücken.

Leserbrief Ernst Maissen, Altendorf

49 Nr. 2 / 14. Januar 2005
Amtsblatt Nr. 2
14. Januar 2005
Staatskanzlei Schwyz
Telefon 041 819 11 24
E-Mail: stk@sz.ch
www.kantonschwyz.ch
Kanton
– Bezirke – Gemeinden 50
Planungs- und Baurecht 50
54 Nr. 2 / 14. Januar 2005
Gemeinde
Altendorf / Zonengrenzkorrektur
Gesuchstellerin: Mufag Immobilien,
Schindellegistrasse 36, 8808 Pfäffikon.
Grundeigentümer: Oskar
Schellenberg, Oberwilerstrasse 24, 8330 Pfäffikon.
Gestützt auf § 29 Abs. 2 des
Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird der Entwurf für
die Zonengrenzkorrektur, KTN 56,
Seestrasse, 8852 Altendorf, während 30 Tagen
auf der Bauverwaltung Altendorf öffentlich
aufgelegt.
Wer durch die Zonengrenzkorrektur
berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat,
kann beim Gemeinderat Altendorf,
Postfach 155, 8852 Altendorf, Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich
einzureichen und haben eine Begründung und einen
Antrag zu enthalten. Die
Einsprachefrist dauert bis 14.
Februar 2005.
Altendorf, 14. Januar 2005 Der Gemeinderat
Ernst Muster
Bahnhofstrasse X
8852 Altendorf
Einschreiben
Gemeinderat Altendorf
Postfach 155
8852 Altendorf
Altendorf, den ….
Sehr geehrter
Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrte
Damen und Herren Gemeinderäte
Gegen die am 14.1.2005 publizierte Zonengrenzkorrektur
im kantonalen Amtsblatt (Gesuchstellerin: Mufag
Immobilien,
Schindellegistr.
36, 808 Pfäffikon/Grundeigentümer: Oskar Schellenberg,
Oberwilerstr. 24,
8330 Pfäffikon) erhebe ich Einsprache mit dem Antrage,
es sei der geplanten Einzonung von 300
m2 nicht stattzugeben.
§ 29 Abs. 2 des
Planungs- und Baugesetzes (PBG) befugt
zwar den
Gemeinderat,
an unzweckmässig verlaufenden
Zonengrenzen
geringfügige
Korrekturen verbindlich festzulegen. Mit 300 m2
Neueinzonung,
nicht Zonengrenzkorrektur, wird die Öffentlichkeit
durch eine
überdimensionierte Nutzung in einem sensiblen
Zonenbereich
tangiert.
§ 29 Abs. 1 des
Planungs- & Baugesetzes schreibt
zwingend vor:
Das Verfahren für
den Erlass von Zonen- und Erschliessplänen
und die
zugehörigen Vorschriften findet grundsätzlich auch auf
nachträgliche
Änderungen statt. Da es sich mit der Neueinzonung von
300 m2 Land nicht um eine Grenzkorrektur handelt,
wird der
Verfahrensablauf
vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.
Dem Gemeinderat
wird beantragt, der Einsprache
stattzugeben
und das
ordentliche Verfahren durchzuführen.
Mit freundlichen
Grüßen

Neueinzonung
für Häuserriegel mit Mauer
Einschränkung von
Volksrechten in der March
Am 14.
Jan. 2005 hat die Bauverwaltung Altendorf listig eine
«Zonengrenzkorrektur» publiziert. Dadurch sollen die
Volksrechte
(ordentliches Verfahren wie es das Baugesetz in § 29 Abs.
1 vorsieht)
ausgehebelt werden. Den Bewohnern von Altendorf wird dadurch das
Recht aberkannt, zu einer Mammutüberbauung im Seebereich
durch einen
Urnengang indirekt Stellung zu nehmen.
Dem Vernehmen nach hat Oskar Schellenberg, wohnhaft in
Pfäffikon im
Kanton Zürich, das Seegrundstück KTN 56 in Altendorf von rund 10.000
m2 vor ca. 15 Jahren zum m2-Preis von etwa Fr. 100.-
erworben. 1996
wurde das Seegrundstück teilweise eingezont mit der Auflage
850 m2
Nichtbauland im östlichen Zipfel bei der grossen Eiche
(Nutzung
unbekannt) abzutreten, falls gebaut werde. Der Marktpreise von
Bauland am See beträgt zurzeit um die Fr. 1500.- pro m2.
Ein erstes,
lanciertes Bauprojekt mit zwei Villen wurde
aus
Preisgründen nicht realisiert. Der Handlungsspielraum der
Abzocker der
Wirtschaft, die sich solche Traumpreise leisten können,
ist eben
kleiner geworden.
Im Juli 2004 wurde ein Mammutprojekt ausgeschrieben mit 9
Wohneinheiten. Ein Einspracheverfahren ist hängig. Es fehlen für
dessen zonenkonforme Realisierung 300 m2 zusätzliche
Baulandfläche und
weitere Ausnahmebewilligungen.
Auf der Gemeinde liegt ein Entwurf für die
Zonengrenzkorrektur auf.
Auf dem Plan findet man aber keine Korrektur, sondern nur
eine
Neu-Einzonung von 300 m2. Den Bauherren, d.h. der Mufag
Immobilien in
Pfäffikon SZ, will die Gemeinde einfach ohne
Volksabstimmung 300 m2
Bauland schenken, was fast einer halben Million Franken
entspricht,
und veröffentlicht im Amtsblatt lediglich eine Zonengrenzkorrektur.
Es ist Sache des Gemeinderates, der die politische
Verantwortung
trägt, die Bauverwaltung anzuhalten, den
Entscheidungsspielraum der
Bevölkerung nicht gesetzeswidrig einzugrenzen.
Der Dialog zwischen
Bevölkerung und Bauverwaltung ist seit langem
gespannt. Der Bauvorstand im Gemeinderat ist gefordert,
das Vertrauen
in die Bauverwaltung wieder herzustellen oder entsprechend
zu handeln.
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March
Höfe Zeitung
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Donnerstag,
03. Februar 2005
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Zank um ein
Grundstück am See
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Altendorf: Altendörflerin wehrt sich gegen Überbauung und Grenzkorrektur
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Neben dem
Bahnhof Altendorf markieren Profile ein Bauprojekt direkt am See. Gegen die
Überbauung wehrt sich vehement die Altendörflerin Marie-Thérèse Maissen.
Damit das eingegebene Projekt in der jetzigen Form realisiert werden kann,
hat die Gemeinde die Zonengrenze korrigiert. Dagegen richtet sich jetzt ihr
Protest.
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stä
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Ein
Spickel von 300 Quadratmeter soll dieses Baugrundstück ergänzen. Marie-Thérèse
Maissen protestiert dagegen. stä
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Zwischen
Bahnlinie und Seeufer liegt auf Höhe des Bahnhofs Altendorf ein Stück Land.
Es ist eines der raren Grundstücke mit Seeanstoss, die noch nicht überbaut
sind und sich in der Bauzone befinden. Für das Grundstück liegt denn auch
bereits ein Bauprojekt vor. Es ist letzten Sommer öffentlich aufgelegt
worden. Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind hängig. Eine davon stammt
von Marie-Thérèse Maissen.
Das Projekt sieht drei Gebäude vor, die insgesamt neun Wohneinheiten
umfassen. Damit diese Bauweise möglich ist, muss nun eine so genannte
Zonengrenzkorrektur vorgenommen werden. Konkret heisst das, dass zur
Verbesserung der Grundstücksform ein 300 Quadratmeter grosser Spickel von
der Landwirtschaftszone neu in die Bauzone kommt. Gegen diese
Zonengrenzkorrektur wehrt sich nun vehement die ehemalige Sekundarlehrerin,
die in der Nähe des zu überbauenden Grundstücks wohnt. Sie stellt sich auf
den Standpunkt, dass es dabei nicht um eine Grenzkorrektur, sondern um eine
versteckte Neueinzonung handle.
Diese Änderung erlaubt es dem Bauherrn, eine grössere Überbauung zu
realisieren, lautet ihre Argumentation. Sie wirft dem Gemeinderat vor, er
wolle auf diese Weise eine Volksabstimmung umgehen. Beim Grundstück handle
es sich um ein besonders sensibles Gebiet. Die Gemeinde ihrerseits vertritt
den Standpunkt, dass mit der Zonengrenzkorrektur keine neue, selbständige
Bauparzelle geschaffen werde und es sich um eine geringfügige
Zonenplankorrektur handle. Deshalb könne auf eine Volksabstimmung
verzichtet werden. Die Gemeinde stützt sich bei ihrem Vorgehen auf die
Praxis der Rechtsprechung im Kanton Schwyz ab. Sie weist zudem darauf hin,
dass die Zonengrenzkorrektur vorschriftsgemäss publiziert worden ist und so
die Möglichkeit gegeben wurde, Einsprachen zu machen. (stä)
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Seezone oder
Mauerstrasse
In Stichworten
März 2005-03-06
Am 14. Januar wurde unter der Rubrik Planung die
sogenannte „Zonenkorrektur“ am See durch die Gemeinde im
Amtsblatt ausgeschrieben. Es ist dem beauftragen Anwalt zu
verdanken, dass er nach monatelangem vergeblichem
Warten fündig wurde.
In einem Leserbrief forderte Frau Maissen den neuen Bauvorstand Gemeinderat Lazarini
zum Handeln auf. Es meldete sich der Gemeindepräsident
Steinegger, der den Amtsweg nicht einhielt.
Herr Steinegger ist sowohl bei der Gemeinde gewählt
wie im Bauamt angestellt, was in der
Schweiz einzigartig ist.
Es gilt in einem modernen Rechtsstaat das Prinzip der
Gewaltentrennung.
Es folgte eine Polemik. Scheinbar ist Präsident Steinegger
inzwischen in der Angelegenheit Reiheneinfamilienhäuser
(siehe Seezone 3) in den Ausstand getreten.
Innerhalb von 30 Tagen haben eine
Anzahl von Betroffenen Einsprache gemacht.
Sie verlangen eine ordentliche Einzonung. Einige Anwälte
und Juristen wollen in dieser Grundsatz
frage bis ans Bundesgericht
gelangen.
Vor kurzem ist der Gemeindepräsident in die Offensive
gegangen. Der Gemeinderat will im kommenden Frühjahr
in die Offensive mit einer Aufwertung der
Gemeindehab gehen.
Diese liegt nahe der Grenze zu Freienbach in der Seezone
und ist seit Jahrzehnten schon öffentlich.
Die Gemeinde nimmt in Kauf, dass im Bereich der dichtesten
Besiedlung am Seeufer eine Mauerstrasse von über
200 m Länge entstehen würde.
Verschiedene besonnene Juristen aus der übrigen Schweiz
verfolgen die Angelegenheit mit grossem Interesse.
Es ist zu hoffen, dass die Schwyzer Regierung in Altendorf
das Recht wieder herstellt. ansonsten die traurige
Staatsverluderung national bekannt und wahrscheinlich
geächtet würde.
Dazu sind auch Leute im Hintergrund bereit zu helfen
.Leider gibt es in Altendorf zu viele mutlose Mitbürger, und ihr
Denken ist von Angst geprägt.
81 Nr. 3 / 17. Januar 2003
Amtsblatt Nr. 3
17. Januar 2003
Staatskanzlei Schwyz
Telefon 041 819 11 24
E-Mail: stk@sz.ch
www.kantonschwyz.ch
Kanton - Bezirke - Gemeinden 82
Planungs- und Baurecht
b) ausserhalb der Bauzonen
Altendorf
Bauherrschaft: Mufag Immobilien AG, Schindellegistrasse 36, 8808 Pfäffikon;
Projektverfasserin: Feusi + Partner AG, Schindellegistrasse 36, 8808
Pfäffikon;
Grundeigentümer: Oskar Schellenberg, Oberwilerstrasse 24, 8330 Pfäffikon.
Bauobjekt:
Wiederaufbau Bootssteg, Seestrasse 30, Zürichobersee, Altendorf, KTN 56,
Koordinaten 704 967/228 015.
Nachtrag April 2005
Schon Anfang 2003 wurde ein Antrag ausserhalb der
Bauzone gestellt.
So sollte der frühere Bootssteg wiederhergestellt werden?
Es ist nun abzuklären ob dies wegen eines Bundesgerichtsentscheides nicht
geschah oder ob andere Gründe für die Nichtausführung des damaligen
Bauvorhabens massgeblich waren.
Nachtrag
Mai-Juli 2005
In der Zwischenzeit wurde allen Einsprechern der Umzonung Seezone (genannt
Zonenkorrektur) eine Stellungsnahme des Anwalt der Gegenpartei zugesandt.
Vom Bauamt(Herr Liechti) kam ein separater Brief, dass Einsprecher keine
Kosten haben würden, wenn sie bis zum angegebenen Stichtag ihre Anträge
zurückziehen würden.
Von etlichen Einsprechern wurde dies als Drohung empfunden (insgesamt gegen
40 Einsprachen) und die Konsequenzen daraus gezogen.
Es bleibt nun ein
harter Kern.
Es wurde von einem Baujuristen der Stadt Zürich die Angelegenheit geprüft.
Nach seinem Urteil müsste der Kanton Schwyz zum Rechten sehen und nicht die Bürger
und allenfalls Direktbetroffene.
Im Nachtrag April wurde auf das Begehren zur Wiederherstellung des Steges
hingewiesen.(2003)
Es ist die Meinung des Schattenmannes, dass das erste Projekt von vorne
herein zum Scheitern verurteilt war, da die Kosten pro Villa zu hoch waren
und alle Investoren die in Frage kamen, davon absahen.
Wir bleiben bei unserem Standpunkt, dass die Verhältnisse im Bauamt Altendorf
sich ändern müssen
Es ist nicht damit getan, dass der Gemeindepräsident in diesem Falle wegen
seiner Doppelfunktion in den Ausstand tritt.
Allerdings hört man gerüchteweise, dass bei der nächsten Wahl eine Demission
im Exekutivbereich anstehend sei.
Sofern sich die Verhältnisse in Altendorf nicht ändern ist eine
Verwaltungsbeschwerde unumgänglich.
Nachtrag
Juli 2005-Jan. 2006
In den
vergangenen Monaten geschah vordergründig nichts.
Vor wenigen Tagen
ist ein neues Projekt im Amtsblatt ausgeschrieben worden, ohne die bisherigen
Einsprecher zu
orientieren.
Nach Ablauf der
Einsprachefrist wird in dieser Rubrik eine Stellungsnahme veröffentlicht.
Um die Leute zu
verwirren sind die alten Profile nie weggenommen worden, so dass die
Neuausrichtung
nur bei genauerem
Hinsehen zu bemerken ist.
Es sei aber
festzustellen, dass das Bauamt mit dem zuständigen Referenten und dem
Gemeindepräsidenten
die erste Runde verloren haben.

Abb. Abgeändertes Projekt von 2002
Nachtrag
Februar 2006-02-10
Am 14. Februar
läuft die dreijährige Baugenehmigung für das erste Projekt ab. Eigentlich
sind zwei Jahre Frist normal. Der Gemeinderat bewilligte ein zusätzliches
Jahr.
Vor wenigen Tagen
wurde mit dem Bau begonnen um die Frist einzuhalten
Projekt 2 wurde
abgeschrieben. Dies wurde nur mündlich mitgeteilt.
Gegen Projekt 3
ist ein Einspracheverfahren im Gange.

Abb.
Es war einmal
eine schöne Wiesenlandschaft, die am See eingezont wurde.
In Altendorf gilt
die Landesplanung nicht, die eine Freihaltung der Seeufer fordert
Dies Runde wurde
durch die „Gemeindevertreter“ gewonnen.
Man könnte
einwenden. Warum wurde bei der letzten Zonenänderung nichts unternommen. Gute
Frage.
Antwort: Zonenänderungen im Unfeld der Aglo Zürich haben immer einige
Gewinner.

Stimmungen am Seeufer im Februar
06



Stimmungsbild im April 06 am
Obersee Säge

April 06, nach Ostern
verkehrt die Zürichseeschiffe

Winteraufnahme 06 am
Obersee
Uferpartie
Hintergrund Säge, Liegenschaft Schertenlaib und
Vordergrund Grundstücke Feusi Pfäffikon

Seegfrörni am Obersee
Winter 06

Uferpartie Winter 06
noch unbebaut

Schilf im Winter 06,
innerhalb der Liegenschaft Feusi
Seezone Nachtrag Juli
2006-07-31
Immer wieder kommen Fragen aus dem Publikum zum Stand der
Dinge.
Projekt 1 bleibt ein ruhender Bauplatz
Es können zwei Villen mit jeweils 10 Millionen Franken
Baukosten erstellt werden.
Projekt 2 und 3 hängen in der Luft.
Wie Einsprecher haben eine Abschreibung verlangt, die
vom Gemeinderat abgelehnt wurde.
Es wurde nun eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeinderat
beim Regierungsrat von den Einsprechern gemacht.
Vorgängig fand noch ein Geplänkel mit dem WWF und Pro Natura
statt.
Detail zu diesen verworrenen Rechtstreitigkeiten folgen
später, das heisst nach einer Stellungsname der Regierung.
Wer sich noch eingehender
über weitere Hintergründe zur Politik des Altendörfler
Gemeinderates interessiert, kann sich über Mail an die
Einsprecher wenden.
Mail to:
emaissen@yahoo.com
Einschreiben an Gemeinderat Altendorf
Ernst Maissen
Saege 4
8852 Altendorf
8.11.06
Betrifft: Ausschreibung Bauvorhaben Jakob
Mäder, Saege 2
Altendorf, KTN 1237
Anbau sogenannter Geräteschuppen
Sehr geehrte Damen und Herren
Gemeinderäte,
Unser Nachbar Herr Jakob Mäder
orientierte uns vor einiger Zeit über ein geplantes
Bauvorhaben genannt Geräteraum. Wir sind im Besitz der
Pläne.
Wir gaben Herrn Mäder zu verstehen, dass wir keine ähnliche
Pläne und Interessen haben.
Die Liegenschaft wurde seinerzeit als Einheit erstellt. Das
geplante Bauvorhaben zerstört diese Einheit.
Massgeblich für uns ist aber die Glaubwürdigkeit. Wir
kämpfen gegen die weitere schleichende Verbetonierung der
Seezone.
Wir glauben da auch im Sinne der Raumplanung zu wirken.
Dieser Kampf wird möglicherweise noch längere Zeit andauern
und höhere Instanzen zur Beurteilung überlassen und
wahrscheinlich auch weitere Kreise einschliesslich der
Medien interessieren.
Daher möchten wir es dem Gemeinderat überlassen diesen
Nebenschauplatz des Geschehens selbst zu beurteilen, da sich
ja Fragen zu Ausnutzung stellen.
Ihr Ernst Maissen
Nachtrag zur Seezone
vom 14. Dezember 2006
Das Verfahren zu den
Seezonenprojekten ist offen.
Der Anwalt des neuen Landbesitzer Feusi glaubt, dass das Grundstück von
Frau Marliese Schertenleib bald verkauft wird und die Einsprache damit
erledigt wäre. Frau S. sagte im mündlichen Gespräch zu uns, dass sie
nicht verkauft hat.
Der Gemeinderat findet, dass wir nur über einen Baubescheid informiert
werden müssen.
Interessant ist der unten dargestellte Disput
Kantonsrat Kaspar Wattenhofer griff in einem Leserbrief die
Gemeindepräsidenten von Lachen und Altendorf an, nicht in Hinblick auf
die Seezone, sondern wegen ihrer Niederlage in der kantonalen
Volksabstimmung zur Abschaffung der Bezirke, genannt G-Reform.
So ist der untenstehende
Brief entstanden
Ernst Maissen
em KS Lehrer
Saege 4
8852 Altendorf
6.12.06
Betrifft: Leserbrief vom
6.12.06
Dorfkönige
Sehr geehrter Herr
Kantonsrat,
mit Interesse habe ich Ihren Leserbrief im March Anzeiger gelesen.
Mir kam der Ausspruch in Sinn
„Man schlägt den Sack und meint den Esel.“
Sie erwähnen die Macht der beiden Dorfkönige, die immerhin ihre
Schäfchen hinter sich scharen konnten und können.
Ausserdem prangern sie die Erhöhung der prozentualen Anstellung bei
Herrn Marty an. Man könnte hier beifügen, dass Lachen in einer starken
Wachstumsphase ist, und daher die Belastung der Exekutive zunimmt.
Schlimm ist, dass Sie die Doppelanstellung von Herrn Steinegger nicht
erwähnen.
Seit der französischen Revolution ist Gewaltentreffung festgeschrieben.
Gerade in Altendorf kommt die Willkür aus dem Umstand heraus, dass A.
Steinegger sein eigener Chef ist.
Ihr Leserbrief kann man unter diesem Aspekt sogar als täuschend
wirken.
Ich kann Ihnen jetzt schon versichern, dass ich Ihren Leserbrief
wahrscheinlich ins Internet stellen werde, natürlich mit entsprechendem
Kommentar
In der nächsten Zeit werden auswärtige Medien sich mit gewissen
Zuständen im Kanton Schwyz beschäftigen.
Sie werden ja sehen.
Ich bin gespannt, ob ich
eine Reaktion von Ihnen erhalte.
Ernst Maissen
Nachtrag Seezone vom
28.02.07
Vor etlichen Monaten
machten wir eine Beschwerde gegen den Gemeinderat Altendorf beim
Regierungsrat SZ in der Angelegenheit Seezone.
Die Beschwerde ist
abgewiesen worden, mit Unterschrift des Schwyzer Landammanns RR
Christen.
Unser Anwalt Dr. Z.
bezeichnete den Entscheid als baufreudig.
Wir warten nun auf
einen Entscheid vom Gemeinderat Altendorf in
Bezug auf Projekt 2 oder 3.
Vielleicht beginnt
der neue Besitzer Feusi auch mit Projekt
1.
Erst wenn Lex Koller
gefallen ist, kann jeder Scheich in der Seezone bauen. Es wird aber
vermutlich eine eidgenössische Volksabstimmung darüber geben .Bis
dahin werden noch einige Jahre vergehen.
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